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Ein gelber Umschlag im Briefkasten, Absender Amtsgericht, Betreff Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort – für die meisten Betroffenen ist das der erste Kontakt mit einem Strafverfahren überhaupt. Der Schreck sitzt tief, denn im Strafbefehl steht bereits eine konkrete Geldstrafe, oft kombiniert mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Briefkasten, ein Schreiben vom Amtsgericht, eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz — und keine Gerichtsverhandlung, kein persönliches Gespräch vorher. Genau so funktioniert das Strafbefehlsverfahren nach § 407 StPO: Das Gericht verurteilt schriftlich, ohne den Beschuldigten anzuhören. Wer das Schreiben unterschätzt oder ignoriert, riskiert eine rechtskräftige Verurteilung mit weitreichenden Folgen.
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